Wissen wir, das der Schutz und Wartung der architektonischen Erbe, d.h. der Architekturdenkmäler, auf solchen Maßnahmen beruht, die diesen Werken ein weiteres Überleben sichern, damit sie der nächsten Generation einwandfrei und ohne wesentliche Deformationen übergeben werden können?
Nur in dieser Form sind die Denkmäler wesentliche Elemente der kulturellen Erbe als Träger des Dokumentarwertes, der für den jeweiligen historischen Zeitraum charakteristisch ist. Hierbei sind sie Dokumente der Epoche, in der sie entstanden sind – und wie wir wissen, jedes Dokument ist nur dann wertvoll, wenn es original – authentisch und nicht deformiert – d.h. nicht gefälscht ist.
Restaurierung
Restaurierung umfasst Maßnahmen zwecks Wiederherstellung bzw. Steigerung des künstlerischen und historischen Wertes einer Sehenswürdigkeit und Verleihung ihr von Nutzwerten mittels der Methoden, die anhand entsprechender Techniken erarbeitet wurden.
Bei der Ausführung dieser Arbeiten gelten Anweisungen der aktuellen Restaurierungstheorie, insbesondere aber der Grundsatz der maximalen Beachtung der Originalsubstanz und Begrenzung des Bereiches der aufgenommenen Eingriffe auf das erforderlichste Minimum. Restaurierungsmaßnahmen im Bereich der Sehenswürdigkeiten werden fast immer in Verbindung mit den Wartungsarbeiten angewandt.
Wartung
Sie hat zum Ziel Heilung, Festigung und physische Stärkung der Sehenswürdigkeit und -struktur mittels entsprechender Methoden, die auf Basis von Naturwissenschaften erarbeitet wurden. Dabei sollte die Form der Sehenswürdigkeit in einem unversehrten und unveränderten Zustand bleiben.
Die Empfehlungen der gegenwärtigen Wartungstheorie können im wesentlichen auf die Feststellung von Hippokrates, die das ethische Hauptprinzip in der Medizin darstellt, zurückgeführt werden:
primum non nocere, d.h. zuerst einmal nicht schaden,
also nicht zerstören, in diesem Fall geht es um Sehenswürdigkeiten
„Schutz- und Wartungsmethoden der architektonischen Erbe“ von Jan Tejchman




